Feuerbestattung

Das Element Feuer symbolisiert Umwandlung und Reinigung. Im Krematorium wird der menschliche Körper im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. In verschiedenen Religionen zählen die Verbrennung und die damit verbundene Freisetzung des „Ewigen“ zur Abschiedskultur.

Die katholische Kirche lehnte das Verbrennen der Verstorbenen jahrhundertelang ab, von 1886 bis 1964 war es verboten. Der Grund ist in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten zu suchen. Heutzutage dulden die evangelische und katholische Kirche die Feuerbestattung.
Seither ist die Zahl der Feuerbestattungen in Deutschland stark gestiegen. Ein Grund sind die niedrigeren Gesamtkosten der Feuerbestattung sowie die Vielzahl der Beisetzungsmöglichkeiten. Für alternative Bestattungsformen wie z. B. See-, Luft-, Baum- und Wiesenbeisetzung ist die Feuerbestattung zwingend vorgeschrieben. Eine Kremationsverfügung, d.h. eine Willenserklärung zur Feuerbestattung, sollte vorliegen oder von den Angehörigen glaubhaft beteuert werden.

Nach Ablauf einer Wartefrist von 48 Stunden nach Eintritt des Todes wird der Verstorbene im Krematorium Traunstein oder Fürstenzell bei Passau dem Feuer übergeben. Die Identität des Verstorbenen ist nach der Einäscherung hundertprozentig gesichert. Dem Sarg wird eine eindeutige Schamottemarke beigelegt, die zusammen mit der Asche in der Aschenkapsel beigesetzt wird. Die Beisetzung der Urne kann dann zu einem beliebigen Termin erfolgen. Die Trauerfeier können Sie wahlweise vor der Kremation oder vor der Bestattung durchführen.

Wir beraten Sie gerne dazu.

Grabstätten für Feuerbestattung

Je nach Angebot gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Urnenerdgrab
  • Urnenwand
  • Kolumbarium
  • Alternative Bestattungsformen

Die Ruhezeiten sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich lang und können jederzeit verlängert werden.

Die Vergabe von Grabplätzen obliegt der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Wir kümmern uns um die Formalitäten.