Bestattungsvorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge ordnen und regeln Sie selbstbestimmt und umsichtig die letzten Dinge, die Ihnen wichtig sind. Sie treffen sinnvolle Vorkehrungen und stellen sicher, dass die eigenen Wünsche erfüllt werden. Mit Rücksicht auf Ihre Angehörigen treffen Sie wichtige Entscheidungen und entlasten sie von organisatorischen Fragen und finanziellen Sorgen.

Wir beraten Sie kostenlos über:

  • Bestattungsart (Erd-, Feuerbestattung) und alle Formen der Beisetzung
  • Gestaltung der Beisetzung
  • Form und Ablauf der Trauerfeier
  • Blumenschmuck
  • Friedhof
  • Grabart und Grabmal
  • Grabinschrift
  • Grabpflege
  • Formalitäten
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament
  • Bestattungsvorsorge
  • Finanzielle Absicherung
  • Transparente Darstellung aller Kosten

Vorsorge bedeutet Sicherheit und Fürsorge für die Hinterbliebenen.
Es gibt gute Gründe, rechtzeitig vorzusorgen. Das Aufbrechen der Traditionen und die Vielzahl der Möglichkeiten erschweren die Entscheidung für die Angehörigen. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten ganz konkrete Vorstellungen von Ihrer eigenen Beisetzung haben, ist es hilfreich diese frühzeitig festzulegen. Die veränderten Familienstrukturen führen dazu, dass die Totenfürsorge strittig sein könnte. Durch Vollmachten und Verfügungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Oder Sie möchten Ihre Angehörigen von allen organisatorischen und finanziellen Entscheidungen entlasten. Mit Vorsorgemaßnahmen erleichtern Sie nicht nur sich selbst den Abschied, sondern auch den Menschen in Ihrem Umfeld.

Wir beraten Sie gewissenhaft und gründlich in einem persönlichen Gespräch zu allen Fragen rund um das breit gefächerte Thema Trauervorsorge. In unseren Filialen stellen wir umfassendes Informationsmaterial bereit. Unser sorgfältig zusammengestellter Leitfaden hilft Ihnen, sich unverfänglich mit dem Thema auseinanderzusetzen, alle Aspekte einer Beisetzung zu bedenken und Ihre Entscheidungen festzuhalten. Bereits Ihre Notizen leisten Ihren Hinterbliebenen im Ernstfall Hilfestellung und vermeiden Unsicherheit. Einen Schritt weiter gehen Sie mit der vertraglichen Festlegung Ihrer Wünsche durch eine Bestattungsvorsorge. Diese ist für Ihre Hinterbliebenen rechtlich bindend. Allein Sie selbst können diese Vorsorge ändern.
Dazu gehört auch, sich rechtzeitig über die Kosten Gedanken zu machen. Bei vernünftiger Vorsorge erleiden die Hinterbliebenen neben dem persönlichen Verlust nicht zusätzlich noch einen finanziellen Verlust.

Gerade durch die hohen Pflegekosten wird oft schnell das Vermögen aufgebraucht. Im Sozialfall werden Ihre bereits eingezahlten Beträge zur Bestattungsfinanzierung nicht eingefordert, sofern die Verträge einen nicht unerheblichen Umfang haben. Im Gerichtsurteil das Landessozialgerichts Kiel (Urteil vom 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R) wurde ein Betrag von 5 000 Euro als angemessen betrachtet. Sollte Ihr Vermögen bis zu Ihrem Tod aufgebraucht sein, bleibt es Ihnen erspart, sozial bestattet zu werden.

Die Bestattungsvorsorge kann – muss aber nicht! – mit einer privaten Sterbegeldversicherung, einer Einmalzahlung oder Ratenzahlung auf ein Treuhandkonto, einem zweckgebundenen privaten Bankkonto oder vertraglichen Verpflichtung zur Kostentragungspflicht gekoppelt werden.

Wenden Sie sich jederzeit an uns, wenn Sie Fragen haben. Wir sind für Sie da.

Möglich sind:

  • Absicherung mit Monatsbeiträgen
  • Absicherung mit Einmalbeitrag über ein Treuhandkonto
  • Absicherung mit Einmalbeitrag in eine Sterbegeldversicherung

Damit Sie die finanziellen Belastungen durch eine Bestattung abschätzen können, listen wir die durchschnittlichen Bestattungskosten bei uns im Jahre 2007 auf:

Einfach Schlicht Mittel Gehoben
Erdbestattung 2.650 Euro 2.850 Euro 3.150 Euro 3.450 Euro
Feuerbestattung 2.600 Euro 2.700 Euro 2.950 Euro 3.200 Euro